Allgemeine Auftragsbedingungen
Stand Februar 2017 Steuer-Nr. 27 / 028 / 33647
Die folgenden „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen der Saldo Journale Services GmbH (im folgenden Saldo Journale) und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1. Umfang und Ausführung des Auftrages
1.1 Für den Umfang der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.
1.2 Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ausgeführt.
1.3 Saldo Journale wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Der Auftraggeber wird von Saldo Journale auf offensichtliche Unrichtigkeiten hingewiesen.
1.4 Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und vorbereiteter Verwendungsnachweise gehört nur zum Auftragsumfang, wenn dies in Textform vereinbart ist.
2. Verschwiegenheitspflicht
2.1 Die Mitarbeiter von Saldo Journale sind nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie in Textform von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
2.2 Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen von Saldo Journale erforderlich ist. Saldo Journale ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als die Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflichtversicherung Saldo Journale zur Information und Mitwirkung verpflichten.
2.3 Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.
2.4 Saldo Journale darf Berichte, Gutachten und sonstige Äußerungen in Textform über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
3. Mitwirkung Dritter
3.1 Saldo Journale ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte, sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
3.2 Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat Saldo Journale dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 2. Abs. 1 verpflichten.
4. Mängelbeseitigung
4.1 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Saldo Journale ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
4.2 Beseitigt Saldo Journale die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt Saldo Journale die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten von Saldo Journale die Mängel durch einen anderen Buchhaltungsbetrieb beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrags verlangen.
4.3 Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von Saldo Journale jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf Saldo Journale Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von Saldo Journale den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
5. Haftung
Saldo Journale haftet für eigenes Verschulden und für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung in Textform, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen auszuhändigen ist.
5.2 Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetz nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er Saldo Journale unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass Saldo Journale eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
6.2 Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von Saldo Journale oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von Saldo Journale nur mit Einwilligung in Textform weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
7. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 6 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von Saldo Journale angebotenen Leistung in Verzug, so ist Saldo Journale berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass Saldo Journale die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf Saldo Journale den Vertrag fristlos kündigen (Vgl. Nr. 9 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch von Saldo Journale auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn Saldo Journale von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
8. Bemessung der Vergütung
8.1 Die Vergütung der von Saldo Journale durchgeführten Dienstleistungen ist im Vertrag in Textform dargestellt.
8.2 Saldo Journale kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Unterlagen des Auftraggebers verweigern, bis Saldo Journale wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen beispielsweise wegen unverhältnismäßiger Nachteile oder wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.
8.3 Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch von Saldo Journale ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9. Beendigung des Vertrages
9.1 Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
9.2 Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner nach Maßgabe der §§ 626 ff. BGB gekündigt werden; die Kündigung hat in Textform mit einer Frist von 6 Wochen zum Jahresende zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung in Textform, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
9.3 Bei Kündigung des Vertrags durch Saldo Journale sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden. Auch für die Handlungen haftet Saldo Journale nach Nr. 5.
9.4 Saldo Journale ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was Saldo Journale zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist Saldo Journale verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.
10. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages
Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch von Saldo Journale nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung in Textform, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
11. Herausgabe von Unterlagen
Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat Saldo Journale dem Auftraggeber die Akten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Saldo Journale kann von Unterlagen, die dem Auftraggeber zurückgegeben werden, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
12. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
12.1 Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
12.2 Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung, soweit nichts anderes vereinbart wird.
13. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
14. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Textform.